Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Referentenentwurf für die „Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2023“ veröffentlicht.
Es handelt es sich um vorläufige, unverbindliche Werte.Kommen die Werte wie geplant, müssen zusammen mit dem allgemeinen Beitragssatz von derzeit 14,6 % insgesamt 16,2 % vom Bruttolohn für die gesetzliche Krankenversicherung abgeführt werden.
Dies betrifft dann die 57 Millionen Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Gegen hohe Beiträge in der Gesetzlichen Krankenversicherung hilft nur ein Wechsel in die Private Krankenversicherung.

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